07.08.2014
Kategorie: Presse

Newsletter Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise und der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria hat die Republik Österreich insgesamt EUR 5,55 Milliarden beigestellt, um die Bankengruppe vor dem Kollaps zu bewahren. Um weitere Finanzierungshilfen zu begrenzen und in Übereinstimmung mit dem Beihilfenbeschluss der Europäischen Kommission vom 3.9.2013 sowie den Empfehlungen der „Task Force Hypo“ hat sich die österreichische Bundesregierung dazu entschlossen, die Hypo Alpe Adria geordnet abzuwickeln.

Die rechtliche Grundlage für diese Abwicklung bildet ein Gesetzespaket aus insgesamt vier Gesetzen, welches mit 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Eines dieser Gesetze, das sogenannte Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen der Hypo Alpe Adria Bank In-ternational AG, hat die öffentliche Meinung bis zuletzt gespalten und Kritik hervorgerufen. Der in diesem Gesetz vorgesehene Schulden-schnitt für bestimmte Gläubiger der Hypo Alpe Adria Bank International AG stellt letztlich eine Enteignung dar, die sowohl nach innerstaatlichem Verfassungsrecht als auch nach völker-/europarechtlichen Standards besonderen Beschränkungen unterliegt.

Ob diese Beschränkungen im konkreten Fall eingehalten wurden, erscheint fraglich. Mehr dazu und wie Sie sich als allenfalls betroffener Gläubiger dagegen wehren können, finden Sie im Newsletter anbei. 

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