Kunstrecht
Die meisten Haken schlagen jene Hasen, die in Klimakisten um die Welt rasen. Obwohl sie tot sind, bedürfen sie des Schutzes durch Versicherungen, der Kontrolle durch Zollbehörde und Denkmalamt. Museen, Sammler und Galeristen sind hinter ihnen her. Knickt ein Hasenohr, wird es teuer. Sogar um das Foto einer Kopie des Originalhasen wird gestritten. Nicht erlegt oder gefangen, sondern vererbt, versteigert und verliehen wird so ein Luxustier. Ob geschenkt oder gestiftet, gefördert oder besteuert: für die Bestimmung seiner Herkunft ist nicht die Biologie, sondern die Provenienzforschung zuständig. Seine Gattungsbezeichung ist Kunstwerk. Seine Jäger sind zahlreich. Deshalb braucht er als Rechtsvertreter Kunstkenner, die seine Welt so tief verstehen, dass sie ihm nicht nur weltweit, sondern auch gedanklich folgen können.
Affinität zur Kunst zeigen nicht nur die Wände unserer Kanzlei. Sondern auch unsere Spezialisten für jene vielgestaltigen rechtlichen Kontexte, in denen die Transaktionen von Werken der Kunst stattfinden.