17.11.2015
Kategorie: Presse

Mit interdisziplinären Teams zum Erfolg! Collaborative Law als Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren.

Dienstagfrüh fand auf Einladung der AVM Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln sowie des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen ein Informations-Frühstück zum Thema „Collaborative Law als vorgerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten im Wirtschaftsbereich?“ statt.

Gerade im Wirtschaftsbereich ist zu beobachten, dass langjährige Geschäftsbeziehungen durch eine gerichtliche Auseinandersetzung - völlig unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - einen Abbruch erleiden und auf diesem Wege langjährige Wirtschaftspartner verloren gehen. Um die Nachteile einer gerichtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise einer Entscheidung einer autoritären Instanz zu vermeiden, und um neben einer inhaltlichen Lösung auch die Beziehungsfähigkeit der Streitparteien wieder herzustellen, haben sich außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden, wie jene des – in Europa relativ neuen - Collaborative Law entwickelt.

Collaborative Law ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, bei dem die Streitparteien gemeinsam mit ihren jeweiligen eigenen RechtsanwältInnen auf der Grundlage eines Verhandlungsvertrages versuchen, eine eigenverantwortliche und einvernehmliche, rechtlich wirksame Vereinbarung zu finden. Zusätzlich zu den jeweiligen AnwältInnen werden gemeinsam beauftragte ExpertInnen aus allen im Interesse der spezifischen Konfliktlösung in Frage kommenden Fachgebieten beigezogen, um die Konfliktparteien durch interprofessionelle Zusammenarbeit bestmöglich zu unterstützen.

Die entscheidenden Vorteile für beide Streitparteien: deutlich verkürzte Prozessdauer, besser einschätzbare Streitrisiken, sowie interessen- und bedürfnisorientierte Verhandlungsabläufe. 

Nach einer Einführung von Dr. Christoph Leon (Rechtsanwalt und Collaborative Lawyer bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte) in die historische Entwicklung von Collaborative Law – in Nordamerika wird dieses Verfahren bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich eingesetzt – und den Ablauf eines solchen Verfahrens, erläuterte DI Dr. Matthias Rant (Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen) seine Erfahrungen mit einem interdisziplinären Ansatz zur kooperativen Streitlösung anhand zweier Fallbeispiele aus seiner langjährigen Praxis.

Dr. Karin Gmeiner (Präsidentin der AVM) erläuterte schlussendlich in ihrem Vortrag die Funktion des Teamaspektes und der Interdisziplinarität, sowie die Wichtigkeit der richtigen Zusammensetzung der Verhandlungsteams. Nur durch die optimale Zusammenarbeit von besonders geschulten RechtsanwältInnen, UnternehmensberaterInnen, Sachverständigen, KommunikationsexpertInnen und anderen SpezialistInnen, die ins Team geholt werden, werden nachhaltige Lösungen gefunden und aus Streitparteien letztendlich wieder konsensuale Wirtschaftspartner.

„Wir sind davon überzeugt, dass sich Collaborative Law aufgrund der vielen Vorteile für die Streitparteien als außergerichtliches Streitlösungskonzept in den nächsten Jahren auch im Wirtschaftsbereich durchsetzen wird.“, so einhellig die Expertinnen.

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